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Zum Studium an der Universität des Saarlandes berechtigen auch Hochschulzugangsberechtigungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erworben wurden, in dem durch die entsprechenden Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz festgelegten Umfang. Ausgenommen sind Hochschulzugangsberechtigungen, die in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik nur von Ausländern erworben werden konnten.