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Zum Studium an der Universität des Saarlandes berechtigen auch das
Abiturzeugnis, das an Schulen außerhalb des Saarlandes nach dem Abkommen [3] zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Errichtung deutsch-französischer Gymnasien und die Schaffung des deutsch-französischen Abiturs sowie die Bedingungen für die Zuerkennung der Abiturzeugnisse ausgestellt worden ist,
Zeugnis einer Europäischen Schule über das Bestehen der Europäischen Reifeprüfung,
Reife- oder Abiturzeugnis einer deutschen Schule im Ausland, die von der Kultusministerkonferenz anerkannt und zur Abhaltung der deutschen Reife- oder Abiturprüfung ermächtigt wurde,
Reife- oder Abiturzeugnis einer Privatschule im deutschsprachigen Ausland, die von der Kultusministerkonferenz zur Abhaltung der deutschen Reife- oder Abiturprüfung ermächtigt wurde,
an einer deutschen Schule im Ausland erworbene Zeugnis über die erweiterte Ergänzungsprüfung zu einem ausländischen Zeugnis der Hochschulreife in Verbindung mit letzterem,
Zeugnis der deutschen allgemeinen Hochschulreife, das an von der Kultusministerkonferenz anerkannten deutschen Abteilungen der internationalen Gymnasien (Lycées Internationaux) in Frankreich erworben wurde,
Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife der deutschen Abteilungen der Internationalen Shape-Schule in Shape (Belgien) und der Internationalen AFCENT-Schule in Brunssum (Niederlande).