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Zum Studium an der Universität des Saarlandes berechtigen außerhalb des Saarlandes im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland erworbene Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife und der fachgebundenen Hochschulreife, die Meisterprüfung sowie sonstige Hochschulzugangsberechtigungen, die den Vereinbarungen der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz) oder bilateralen Vereinbarungen des Saarlandes mit einem anderen Land entsprechen. Die Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen der jeweiligen Vereinbarung erfüllt sind, trifft das Ministerium für Bildung und Kultur.