Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die allgemeine Hochschulreife wird nachgewiesen durch folgende im Saarland erworbenen Zeugnisse:
Reife- oder Abiturzeugnis eines öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gymnasiums oder einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe,
Reife- oder Abiturzeugnis des Saarlandkollegs (Institut zur Erlangung der Hochschulreife) oder des Abendgymnasiums Saarbrücken,
Reife- oder Abiturzeugnis des Deutsch-Französischen Gymnasiums Saarbrücken,
Abiturzeugnis einer staatlich anerkannten Freien Waldorfschule,
Reife- oder Abiturzeugnis für Schulfremde bzw. Nichtschüler,
Zeugnis der Prüfung für die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis bzw. für den Hochschulzugang von besonders befähigten Berufstätigen (Begabtenprüfung).