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Die fachgebundene Hochschulreife in dem in ihrem jeweiligen Herkunftsland geltenden Umfang wird nachgewiesen von Bewerbern, die außerhalb des Saarlandes im Geltungsbereich des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten privaten Fachhochschule den Nachweis über 60 ECTS-Punkte in den laut Studien- und Prüfungsordnung für das erste Studienjahr vorgesehenen Pflicht- und Wahlfächern erbracht haben oder die Vorprüfung abgelegt haben, sofern die Durchschnittsnote der Vorprüfung mindestens 2,5 beträgt und eine vom Ministerium für Bildung und Kultur anerkannte Fachhochschulreife gegeben ist.