RassBeauftrG SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 6 RassBeauftrG SLInkrafttreten, AußerkrafttretenGesetz Nr. 2174 zur Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus Vom 25. Juni 2025 § 5Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. § 5