Anlage 3 RegG
(zu § 5 Absatz 11 und 12) Verteilung der zusätzlichen Regionalisierungsmittel auf alle Länder in absoluten Zahlbeträgen für die Jahre 2020 bis einschließlich 2031
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 446 – 447; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)