Anlage 9 RegG
(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 287, S. 3)
Nachweis über die Verwendung der zusätzlichen Regionalisierungsmittelfür das Bundesland:im Jahr zum Stichtag 30. JuniBereichLandes- haushalt (Kapitel/Titel)VerwendungszweckBetrag (in EUR)11.1Verfügbare MittelZuweisung nach § 9 Abs. 3a RegG1.2Minderung/Aufstockung aufgrund Länderausgleich1.3Landesmittel1.4verfügbare Mittel gesamt (Summe 1.1 bis 1.3)22.1Ausgleich von finanziellen Nachteilen im öffentlichen Personennahverkehrgeleistete Zahlungen gemäß Landesrichtlinie2.2geleistete Zahlungen für zusätzliche Ausgaben2.3Summe (2.1 und 2.2)3Differenz verfügbare Mittel/Ausgaben(Differenz aus 1.4 und 2.3)
Dem Verwendungsnachweis sind geeignete inhaltliche Erläuterungen, Hinweise zur Validität (z. B. endgültige Testierung) sowie Aussagen zur Höhe des Mittelabflusses im Berichtsjahr beizufügen. Die Verwendungsnachweise der Vorjahre sind zu aktualisieren.