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Die Personal- und Sachmittel der Regulierungskammer für das Saarland werden im Einzelplan des für die Angelegenheiten der Energie zuständigen Ministeriums gesondert ausgewiesen. Bei der Bemessung der ausgewiesenen Haushaltsmittel ist sicherzustellen, dass die Regulierungskammer für das Saarland über eine zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben angemessene personelle und finanzielle Ressourcenausstattung verfügt. Das vorsitzende Mitglied der Regulierungskammer für das Saarland entscheidet im Rahmen der Gesetze eigenverantwortlich über die Verwendung der ausgewiesenen Haushaltsmittel.