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Maßgebliche Verbände im Sinne des § 111b Absatz 1 Satz 1 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch sind der Verband der Privatkrankenanstalten im Saarland e.V. und die Saarländische Krankenhausgesellschaft e.V. sowie die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser Saarland.