Verordnung über die Errichtung einer Landesschiedsstelle für Vergütungsvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Trägern von Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Vom 16. Juli 2013
Die Zuständigkeit zur Änderung oder Neufassung dieser Rechtsverordnung wird gemäß § 111b Absatz 5 Satz 2 des Sozialgesetzbuches Fünftes Buch auf das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie übertragen.
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