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Über das Ergebnis der Ermittlungen berichtet die Gemeinde demMinisterium für Inneres, Familie, Frauen und Sport. Der Bericht enthält:
Vor- und Zuname, Geburtstag und -ort, Anschrift, Staatsangehörigkeit und Beruf des Retters;
Vor- und Zuname, Beruf und Anschrift des oder der Geretteten;
eine klare und erschöpfende Darstellung der Rettungstat unter Hervorhebung der Tatsachen, aus denen sich das Ausmaß der Lebensgefahr des Geretteten und der des Retters ergibt;
Angaben, ob der Retter durch die Rettungstat Vermögensschaden erlitten hat, zu deren Ersatz der Gerettete und seine Angehörigen nicht in der Lage sind;
Angaben, ob der Retter bereits früher eine staatliche Anerkennung für eine Rettung aus Lebensgefahr erhalten hat;
einen Vorschlag über die Art der staatlichen Anerkennung.
Dem Bericht sind beizufügen:
ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde des Retters;
die Ermittlungsakten, insbesondere eine Niederschrift über die Vernehmung des Retters, des Geretteten und etwaiger Zeugen, die auch in elektronischer Form erfolgen kann.