Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Unternehmer oder die Unternehmerin ist verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und während der Dauer der Genehmigung entsprechend aufrechtzuerhalten.
Die Genehmigungsbehörde kann dem Unternehmer oder der Unternehmerin für die Aufnahme des Betriebs eine Frist setzen.
Der Unternehmer oder die Unternehmerin hat die Erreichbarkeit und Einsatzbereitschaft seines oder ihres Betriebs während der festgesetzten Betriebszeiten sicherzustellen.