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Die Genehmigung kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Die Genehmigung kann insbesondere mit Auflagen versehen werden, welche
die dem Unternehmer oder der Unternehmerin obliegende Betriebs- und Beförderungspflicht sowie die Einsatzbereitschaft näher bestimmen,
die Einhaltung bestimmter Wartezeiten vorschreiben,
die ordnungsgemäßen gesundheitlichen und hygienischen Verhältnisse einschließlich einer sachgerechten Desinfektion und Dekontamination im Unternehmen zum Ziel haben,
die Zusammenarbeit der Unternehmer und Unternehmerinnen untereinander und mit den für den Rettungsdienst zuständigen Stellen regeln,
den Unternehmer oder die Unternehmerin verpflichten, die Beförderungsaufträge und deren Abwicklung zu erfassen und die Aufzeichnung auf bestimmte Zeit aufzubewahren.
Die Genehmigung ist dem Unternehmer oder der Unternehmerin für die Dauer von höchstens vier Jahren zu erteilen.