Gesetze
Gesetz wird geladen …
Wer Notfallrettung oder Krankentransport betreibt, ist verpflichtet für eine regelmäßige Fortbildung des Personals zu sorgen. Die Fortbildung hat sich darauf zu richten, dass das Personal den aktuellen medizinischen und technischen Anforderungen gerecht wird. Die Erfüllung der Fortbildungspflicht ist von den Betreibern zu dokumentieren und dem Träger des Rettungsdienstes auf Verlangen in geeigneter Weise nachzuweisen.
Die Erfüllung der Fortbildungspflicht gehört zu den Berufspflichten des Personals.