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Unternehmer oder Unternehmerinnen, die im Besitz einer außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung gültigen Genehmigung sind, brauchen die fachliche Eignung nicht nachzuweisen, sofern dort dieser Verordnung entsprechende Anforderungen an die fachliche Eignung gestellt werden. Unternehmer oder Unternehmerinnen, die eine erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung zur Durchführung des Krankentransports beantragen, brauchen die fachliche Eignung nicht nachzuweisen.