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Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über den Nachweis der Eignung zur Führung von Unternehmen der Notfallrettung und des Krankentransports (RettEignungsV) vom 5. Dezember 1994 (Amtsbl. 1995 S. 73), zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 40 des Gesetzes vom 7. November 2001 (Amtsbl. S. 2158), außer Kraft. Anlage zu § 3 Abs. 2 Stoffgebiete für Unternehmen des Krankentransports
Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten:
Rettungsdienst, Notfallrettung und Krankentransport, der allgemeinen Hygiene einschließlich der Infektionshygiene
Straßenverkehrsrecht, einschl. Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals
Arbeits- und Sozialrecht
Grundzüge des Benutzungsvertragsrechts
Grundzüge des Steuerrechts
Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere:
Zahlungsverkehr
Benutzungsentgelte
Buchführung
Versicherungswesen
Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung