Erwägungsgrund 5 31990L0428
Der Handel mit Sportpferden und die Teilnahme an pferdesportlichen Veranstaltungen können durch unterschiedliche Regelungen über die Verwendung der Einkünfte und Gewinne aus derartigen Veranstaltungen für den Schutz, die Förderung und die Verbesserung der Zucht in den einzelnen Mitgliedstaaten beeinträchtigt werden. Die Einführung eines freien Zugangs zu pferdesportlichen Veranstaltungen setzt die Harmonisierung dieser Regelungen voraus.