Richtlinie 92/104/EWG des Rates vom 3. Dezember 1992 über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer in übertägigen oder untertägigen mineralgewinnenden Betrieben (Zwölfte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 8 9/391/EWG) · ABSCHNITT III
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 14 31992L0104Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen