Erwägungsgrund 5 31992L0006
Die Verwendung von Geschwindigkeitsbegrenzern ist nur dann sinnvoll, wenn die Geräte eine technische Vollkommenheit besitzen, mit der die Möglichkeit von Betrugsmanövern mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wird.
Die Verwendung von Geschwindigkeitsbegrenzern ist nur dann sinnvoll, wenn die Geräte eine technische Vollkommenheit besitzen, mit der die Möglichkeit von Betrugsmanövern mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen wird.