Erwägungsgrund 6 31992L0006
Entsprechende Vorschriften sollten zunächst nur für schwere Kraftfahrzeuge gelten, die meist im grenzüberschreitenden Verkehr eingesetzt werden, und könnten anschließend, je nach den technischen Möglichkeiten und Erfahrungen in den Mitgliedstaaten auf leichte Nutzkraftfahrzeuge ausgedehnt werden.