Art. 7 31993L0068
Die Richtlinie 89/686/EWG wird wie folgt geändert:
1.
Im gesamten Text ist EG-Zeichen durch CE-Kennzeichnung zu ersetzen.
2.
Artikel 4 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
3.
In Artikel 5 wird folgender Absatz hinzugefügt:
4.
Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
5.
In Artikel 12 erhält der Eingangssatz folgende Fassung:
6.
Artikel 13 erhält folgende Fassung:
7.
Anhang II Nummer 1.4 wird durch die folgenden Buchstaben ergänzt:
8.
Anhang IV erhält folgende Fassung: