Art. 8 31993L0068
Die Richtlinie 90/384/EWG wird wie folgt geändert:
Im gesamten Text ist EG-Zeichen bzw. EG-Konformitätszeichen durch CE-Kennzeichnung zu ersetzen.
Artikel 2 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 8 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 9 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 10 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 11 erhält folgende Fassung:
Anhang II wird wie folgt geändert:
In Abschnitt 2.1 erhalten der zweite und dritte Absatz folgende Fassung:
Die Abschnitte 3 und 4 erhalten folgende Fassung:
Die Abschnitte 5.3.1 und 5.3.2 erhalten folgende Fassung:
Abschnitt 5.3.4 erhält folgende Fassung:
In Anhang IV wird Abschnitt 1.1 wie folgt geändert:
Buchstabe a) erhält folgende Fassung:
In Buchstabe c) wird folgender Gedankenstrich nach dem sechsten Gedankenstrich eingefügt:
Anhang VI erhält folgende Fassung: