Art. 9 31993L0068
Die Richtlinie 90/385/EWG wird wie folgt geändert:
Im gesamten Text ist EG-Zeichen bzw. EG-Konformitätszeichen durch CE-Kennzeichnung zu ersetzen.
Artikel 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
In Artikel 4 wird folgender Absatz hinzugefügt:
Artikel 11 Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Artikel 12 Absatz 2 Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung:
Artikel 12 Absatz 3 erhält folgende Fassung:
Artikel 13 erhält folgende Fassung:
Anhang 2 wird wie folgt geändert:
In Abschnitt 2 wird der zweite Absatz durch folgende Absätze ersetzt:
Abschnitt 6 erhält folgende Fassung:
In Anhang 3 werden die Abschnitte 7 und 8 durch folgenden Abschnitt ersetzt:
Anhang 4 erhält folgende Fassung:
In Anhang 5 Abschnitt 2 erhält der zweite Absatz folgende Fassung:
Anhang 9 erhält folgende Fassung: