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Die Kommission fördert gegebenenfalls die Aufstellung europäischer Normen für die in Anhang II aufgeführten grundlegenden Anforderungen. Die Kommission fördert insbesondere die Aufstellung europäischer Normen für — Kriterien und Methoden für die Analyse des Lebenszyklus von Verpackungen; — Methoden zur Messung und Feststellung von Schwermetallen und anderen gefährlichen Stoffen in der Verpackung und deren Freisetzung aus der Verpakkung oder dem Verpackungsabfall in die Umwelt; — Kriterien für einen Mindestgehalt an stofflich verwertetem Material bei bestimmten Arten von Verpackungen; — Kriterien für Verfahren der stofflichen Verwertung; — Kriterien für Kompostierungsverfahren und produzierten Kompost; — Kriterien für die Kennzeichnung von Verpackungen.
Bis zum 12. Februar 2027 ersucht die Kommission gegebenenfalls die europäischen Normungsorganisationen, harmonisierte Normen auszuarbeiten bzw. zu…
Bis zum 12. Februar 2026 ersucht die Kommission die europäischen Normungsorganisationen, harmonisierte Normen zur Festlegung detaillierter technischer…
die Kommission hat gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eine oder mehrere europäische Normungsorganisationen beauftragt, eine…
Bis zum 12. August 2033 führt die Kommission eine Evaluierung durch, um zu bewerten, ob dieser Artikel und die Kriterien für die recyclinggerechte Gestaltung…
Die Kommission überwacht die Erarbeitung nationaler Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft in den Mitgliedstaaten und prüft auf dieser Grundlage, ob…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.