Erwägungsgrund 37 32025R0040
Papiermaterial, das aus dem Prozess der Zerfaserung von Holz entsteht, sollte nicht unter die Begriffsbestimmung für Kunststoff im Sinne der vorliegenden Verordnung fallen.
Papiermaterial, das aus dem Prozess der Zerfaserung von Holz entsteht, sollte nicht unter die Begriffsbestimmung für Kunststoff im Sinne der vorliegenden Verordnung fallen.