Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Saatgut von Brassica L. ( partim ), Brassica rapa L. var. silvestris (Lam.) Briggs, Cannabis sativa L., Carthamus tinctorius L., Carum carvi L., Gossypium spp. Helianthus annuus L., Linum usitatissimum L. ( partim ) — Faserlein nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es als „Basissaatgut“ oder „Zertifiziertes Saatgut“ amtlich anerkannt worden ist.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Saatgut anderer als der in Absatz 1 genannten Arten von Öl- und Faserpflanzen nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es sich entweder um Saatgut, das als „Basissaatgut“ oder „Zertifiziertes Saatgut“ amtlich anerkannt worden ist, oder um Handelssaatgut handelt.
Nach dem in Artikel 25 Absatz 2 genannten Verfahren kann vorgeschrieben werden, dass Saatgut anderer als der in Absatz 1 genannten Arten von Öl- und Faserpflanzen von bestimmten Zeitpunkten an nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es als „Basissaatgut“ oder „Zertifiziertes Saatgut“ amtlich anerkannt worden ist.
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass die amtlichen Saatgutprüfungen nach international üblichen Methoden durchgeführt werden, soweit solche Methoden bestehen.
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Saatgut anderer Gemüsearten nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es sich entweder um Saatgut, das als…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Saatgut von Öl- und Faserpflanzen, das — unmittelbar von Basissaatgut oder Zertifiziertem Saatgut der ersten Vermehrung…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, daß Saatgut anderer als der in Absatz (1) genannten Gattungen und Arten von Futterpflanzen nur in den Verkehr gebracht werden…
Die Mitgliedstaaten schreiben vor, dass Saatgut von — Glycine max (L.) Merr. Soja — Linum usitatissimum L. Öllein nur in den Verkehr gebracht werden darf, wenn…
Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, daß Getreidesaatgut nur dann in den Verkehr gebracht werden darf, wenn es amtlich als „Basissaatgut“, „Zertifiziertes…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter einer zurück und gilt ausdrücklich neben keiner.
Welche und warum — mit Abonnement