Erwägungsgrund 26 32003L0096
Es ist angebracht, einen gemeinschaftlichen Rechtsrahmen zu schaffen, der den Mitgliedstaaten Verbrauchsteuerbefreiungen oder -ermäßigungen zugunsten von Biokraftstoffen erlaubt, wodurch ein Beitrag zu einem reibungsloseren Funktionieren des Binnenmarktes geleistet und sowohl den Mitgliedstaaten als auch den Wirtschaftsbeteiligten angemessene Rechtssicherheit geboten würde. Die Auswirkungen ungleicher Wettbewerbsbedingungen sollten begrenzt werden, und die Erzeuger und Verteiler von Biokraftstoffen müssen weiterhin Anreize in Form von Senkungen der Gestehungskosten erhalten, unter anderem durch Anpassungen der Verbrauchsteuersätze seitens der Mitgliedstaaten entsprechend der Entwicklung der Rohstoffpreise.