Erwägungsgrund 31 32003L0096
Es muss ein Verfahren vorgesehen werden, das den Mitgliedstaaten in einem bestimmten Zeitraum die Einführung weiterer Ausnahmeregelungen oder ermäßigte Steuersätze gestattet. Solche Ausnahmeregelungen oder Ermäßigungen sollten regelmäßig überprüft werden.