Erwägungsgrund 33 32003L0096
Der Geltungsbereich der Richtlinie 92/12/EWG sollte erforderlichenfalls auf die in dieser Richtlinie erfassten Erzeugnisse und indirekten Steuern ausgeweitet werden.
Der Geltungsbereich der Richtlinie 92/12/EWG sollte erforderlichenfalls auf die in dieser Richtlinie erfassten Erzeugnisse und indirekten Steuern ausgeweitet werden.