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In der deutschen Fassung werden die Verkehrsbezeichnungen „Konfitüre“ und „Marmelade“ für die Verkehrsbezeichnungen „jam“ und „marmalade“ verwendet.
Verkehrsbezeichnung: entweder das Wort „Aroma“ oder eine genauere Angabe oder eine Beschreibung des Aromas;
Auf bestimmten lokalen Märkten Österreichs und Deutschlands, wie Bauernmärkten oder Wochenmärkten, wird der Begriff „Marmelade“ traditionsgemäß auch für die…
Die Verkehrsbezeichnung wird ergänzt durch die Angabe der verwendeten Frucht bzw. Früchte in absteigender Reihenfolge des Gewichtsanteils der verwendeten…
entgegen § 4 Absatz 3 eine Verkehrsbezeichnung verwendet.
Sofern dürfen die Bezeichnungen der Lebensmittel "Schokolade", "Milchschokolade" und "Schokoladenkuvertüre" durch Angaben, die sich auf die Qualität nach…
Die Verkehrsbezeichnung ist die Bezeichnung im Sinne von Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2000/13/EG, unter der ein Lebensmittel verkauft wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.