Art. 2 32005L0001Richtlinie 94/19/EG In Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 94/19/EG werden die Worte „Beratenden Bankenausschuss“ durch die Worte „Europäischen…
Art. 1 Nr. 17 Buchst. a Ziff. iv 32024L1619RICHTLINIE (EU) 2024/1619 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 31. Mai 2024 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Buchstaben k und l werden gestrichen.
Art. 3 Nr. 23 Buchst. a 32011L0089RICHTLINIE 2011/89/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. November 2011 zur Änderung der Richtlinien 98/78/EG, 2002/87/EG, 2006/48/EG und 2009/138/EG hinsichtlich der zusätzlichen Beaufsichtigung der Finanzunternehmen eines Finanzkonglomerats (Text von Bedeutung für den EWR)
Absatz 1 erhält folgende Fassung:
Art. 1 Nr. 70 Buchst. b 32025L0002RICHTLINIE (EU) 2025/2 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 27. November 2024 zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit, die Aufsichtsqualität, die Berichterstattung, langfristige Garantien, makroprudenzielle Instrumente, Nachhaltigkeitsrisiken, die Gruppenaufsicht und die grenzüberschreitende Aufsicht sowie zur Änderung der Richtlinien 2002/87/EG und 2013/34/EU (Text von Bedeutung für den EWR)
In Absatz 5 werden die Worte „Richtlinie 2006/48/EG“ durch die Worte „Richtlinie 2013/36/EU“ ersetzt.