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Richtlinie 94/19/EG In Artikel 3 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Richtlinie 94/19/EG werden die Worte „Beratenden Bankenausschuss“ durch die Worte „Europäischen Bankenausschuss“ ersetzt. KAPITEL II ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIEN 73/239/EWG, 91/675/EWG, 92/49/EWG, 98/78/EG UND 2002/83/EG — VERSICHERUNGSWESEN UND BETRIEBLICHE ALTERSVERSORGUNG
einem Vertreter der Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung);
‚Versicherungsaufsichtsbehörde‘ eine Aufsichtsbehörde im Sinne von Artikel 13 Nummer 10 der Richtlinie 2009/138/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ;
Artikel 4 Nummer 2 Ziffer i erhält folgende Fassung: „i) Aufsichtsbehörden im Sinne von Artikel 13 Nummer 10 der Richtlinie 2009/138/EG, Abwicklungsbehörden im…
Artikel 2 Absatz 1 Nummer 3 erhält folgende Fassung:
Richtlinie 93/6/EWG In Artikel 7 Absatz 9 Satz 3 der Richtlinie 93/6/EWG werden die Worte „sowie dem Beratenden Bankenausschuss“ gestrichen.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.