Richtlinie 2005/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Durchsetzung internationaler Normen für die Verschmutzung durch Schiffe und die Einführung von verwaltungsrechtlichen Sanktionen für Verschmutzungsdelikte (Text von Bedeutung für den EWR)
Diese Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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