Erwägungsgrund 10 32005L0044
Die Einführung von RIS wird die Verarbeitung personenbezogener Daten mit sich bringen. Das sollte den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften entsprechend geschehen, die unter anderem in der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr und der Richtlinie 2002/58/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation festgelegt sind. Die Einführung von RIS sollte nicht zu der unkontrollierten Verarbeitung ökonomisch sensibler Daten der Marktteilnehmer führen.