Art. 12a 32005L0044
Überwachung
Die Kommission überwacht die Einrichtung von RIS in der Union und übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat spätestens am 3. Januar 2034 einen entsprechenden Bericht. Der Bericht enthält eine Analyse der Auswirkungen dieser Richtlinie auf den Grad der Integration der Binnenschifffahrt in die allgemeine Logistikkette und eine Untersuchung des Potenzials neuer digitaler Instrumente zur Steigerung der Effizienz im gesamten TEN-V-Binnenwasserstraßennetz.