Erwägungsgrund 8 32005L0044
Es sollten auch technische Spezifikationen für Systeme wie elektronische Schifffahrtskarten, elektronische Schiffsmeldesysteme einschließlich eines einheitlichen europäischen Schiffsnummernsystems, Nachrichten für Schifffahrtstreibende und Schiffsverfolgung und -aufspürung festgelegt werden. Die technische Kompatibilität der für die Benutzung der RIS erforderlichen Ausrüstung sollte durch einen Ausschuss sichergestellt werden.