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Im Falle einer kollektiven Erfüllung der Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung stellen die Organisationen für Herstellerverantwortung sicher, dass die von den Herstellern an sie gezahlten finanziellen Beiträge unter Berücksichtigung mindestens der folgenden Elemente angepasst werden:
Gewicht des Fahrzeugs ohne Elektrofahrzeugbatterien,
Recyclingfähigkeit und Wiederverwendbarkeit des Fahrzeugtyps, zu dem das Fahrzeug gehört, auf der Grundlage der Informationen gemäß Artikel 4, die der Typgenehmigungsbehörde übermittelt wurden,
Zeit, die zur Demontage des Fahrzeugs in einer zugelassenen Behandlungsanlage erforderlich ist, insbesondere für Teile und Bauteile, die vor dem Schreddern gemäß Artikel 29 entfernt werden müssen,
Anteil der Werkstoffe und Stoffe, die ein hochwertiges Recyclingverfahren verhindern,
Prozentsatz des Rezyklatanteils der in den Artikeln 6 und 10 aufgeführten Werkstoffe, die in dem Fahrzeug verwendet wurden,
Vorhandensein und Menge von Stoffen gemäß Artikel 5 Absatz 4.
Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 51 delegierte Rechtsakte zur Ergänzung dieser Verordnung durch Festlegung detaillierter Vorschriften über die Anwendung der in Absatz 1 des vorliegenden Artikels vorgesehenen Kriterien zu erlassen.
die Aufsicht über die Wahrnehmung der Pflichten der erweiterten Herstellerverantwortung gemäß den Artikeln 16 und 20,
Mit der Richtlinie 2000/53/EG wird die grundlegende Verpflichtung für Fahrzeughersteller eingeführt, einen Teil der Kosten für die Sammlung von Altfahrzeugen zu…
In der Richtlinie 2000/53/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sind harmonisierte Anforderungen an die Behandlung von Altfahrzeugen und Zielvorgaben für…
behandeln alle Altfahrzeuge und ihre Teile, Bauteile und Werkstoffe im Einklang mit den Artikeln 27 bis 31, 33, 34 und 35 und Anhang VIII dieser Verordnung, der…
Die Hersteller oder — sofern gemäß Artikel 17 Absatz 1 benannt — die Organisationen für Herstellerverantwortung stellen sicher, dass die in Absatz 2 des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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