Art. 215 32006L0112
Der individuellen Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer wird zur Kennzeichnung des Mitgliedstaats, der sie erteilt hat, ein Präfix nach dem ISO-Code 3166 Alpha 2 vorangestellt.Griechenland wird jedoch ermächtigt, das Präfix EL zu verwenden.Für Nordirland wird das Präfix XI verwendet.