Art. 13 Abs. 2 32006L0117Einfuhren in die Gemeinschaft
Die zuständigen Behörden des Bestimmungsmitgliedstaats übermitteln den zuständigen Behörden etwaiger Durchfuhrmitgliedstaaten den in Absatz 1 genannten Antrag…
Art. 14 Abs. 2 32006L0117Durchfuhr durch die Gemeinschaft
Die zuständigen Behörden des ersten Durchfuhrmitgliedstaats übermitteln den zuständigen Behörden etwaiger anderer Durchfuhrmitgliedstaaten den in Absatz 1…
Art. 5 Abs. 4 32024R1157VERORDNUNG (EU) 2024/1157 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. April 2024 über die Verbringung von Abfällen, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1257/2013 und (EU) 2020/1056 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf Ersuchen einer der betroffenen zuständigen Behörden stellt der Notifizierende allen betroffenen zuständigen Behörden die gemäß Absatz 3 erforderlichen…
Art. 58 Abs. 2 32009R0004VERORDNUNG (EG) Nr. 4/2009 DES RATES vom 18. Dezember 2008 über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen
Nachdem sich die Zentrale Behörde des ersuchenden Mitgliedstaats davon überzeugt hat, dass der Antrag den Erfordernissen dieser Verordnung entspricht,…
Art. 15 Abs. 2 Buchst. b 32006L0117Ausfuhren aus der Gemeinschaft
übermitteln den zuständigen Behörden etwaiger Durchfuhrmitgliedstaaten den in Absatz 1 genannten Antrag zur Zustimmung.