Erwägungsgrund 5 32024R1157
Die vorliegende Verordnung soll die allgemeinen Rechtsvorschriften der Union zur Abfallbewirtschaftung, wie etwa die Richtlinie 2008/98/EG, ergänzen. Sie nimmt Bezug auf Begriffsbestimmungen in jener Richtlinie, einschließlich der Begriffsbestimmungen für Abfall und für Begriffe im Zusammenhang mit der Abfallbewirtschaftung. Zudem wird eine Reihe weiterer Begriffsbestimmungen festgelegt, um eine einheitliche Anwendung dieser Verordnung zu erleichtern.