Richtlinie 2006/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 zur Änderung der Richtlinien des Rates 78/660/EWG über den Jahresabschluss von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen, 83/349/EWG über den konsolidierten Abschluss, 86/635/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Banken und anderen Finanzinstituten und 91/674/EWG über den Jahresabschluss und den konsolidierten Abschluss von Versicherungsunternehmen (Text von Bedeutung für den EWR)
Am 27. September 2004 nahm die Kommission eine Mitteilung über die Verhinderung und die Bekämpfung von finanziellem und unternehmerischem Fehlverhalten an, die unter anderem die politischen Initiativen der Kommission hinsichtlich interner Kontrolle in Unternehmen und Verantwortung von Organmitgliedern hervorhob.
Erwägungsgrund 5 32006L0046Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen