Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG · KAPITEL IV
Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Art. 20 32006L0007Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen