Erwägungsgrund 11 32007L0045
Zur Förderung der Transparenz sollten alle Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen in einem einzigen Rechtsakt festgelegt werden, und die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG sollten daher aufgehoben werden.
Zur Förderung der Transparenz sollten alle Nennfüllmengen für Erzeugnisse in Fertigpackungen in einem einzigen Rechtsakt festgelegt werden, und die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG sollten daher aufgehoben werden.