Erwägungsgrund 12 32007L0045
Zur Verbesserung des Verbraucherschutzes, vor allem für besonders schutzbedürftige Personen wie behinderte oder ältere Menschen, sollte ausreichend darauf geachtet werden, dass die Gewichts- und Volumenangaben in Kennzeichnungen von Konsumgütern bei der üblichen Darbietung besser erkennbar und lesbar sind.