Erwägungsgrund 4 32007L0045
Der Verbraucherschutz wird durch eine Reihe von Richtlinien gefördert, die später als die Richtlinien 75/106/EWG und 80/232/EWG erlassen wurden, insbesondere durch die Richtlinie 98/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse. Sofern nicht bereits geschehen, sollten die Mitgliedstaaten prüfen, ob sie die Richtlinie 98/6/EG freiwillig in Bezug auf bestimmte kleine Einzelhandelsgeschäfte durchführen wollen.