Art. 12 32008L0043
Kopien der Originaletiketten
Die Unternehmen können aufklebbare, ablösbare Kopien des Originaletiketts zur Benutzung durch ihre Kunden an den Explosivstoffen anbringen. Diese Kopien sind deutlich als Kopien des Originals zu kennzeichnen, um einen Missbrauch zu verhindern.