Art. 6 32008L0043
Zweikomponenten-Explosivstoffe
Bei verpackten Zweikomponenten-Explosivstoffen steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf jede kleinste Verpackungseinheit mit den beiden Komponenten aufgedruckt.
Bei verpackten Zweikomponenten-Explosivstoffen steht die eindeutige Kennzeichnung auf einem Klebeetikett oder wird direkt auf jede kleinste Verpackungseinheit mit den beiden Komponenten aufgedruckt.