Erwägungsgrund 2 32008L0044
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG hat Deutschland am 26. April 2001 von BASF AG einen Antrag auf Aufnahme des Wirkstoffs Boscalid in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erhalten. Mit der Entscheidung 2002/268/EG der Kommission wurde bestätigt, dass die Unterlagen insofern vollständig sind, als sie grundsätzlich die Anforderungen der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG an die verlangten Daten und Informationen erfüllen.