Erwägungsgrund 4 32008L0044
Gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Richtlinie 91/414/EWG hat das Vereinigte Königreich am 25. März 2002 von Bayer AG einen Antrag auf Aufnahme des Wirkstoffs Fluoxastrobin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG erhalten. Mit der Entscheidung 2003/35/EG wurde bestätigt, dass die Unterlagen insofern vollständig sind, als sie grundsätzlich die Anforderungen der Anhänge II und III der Richtlinie 91/414/EWG an die verlangten Daten und Informationen erfüllen.